Was jetzt zuerst?

  1. Arzt verständigen, Todesbescheinigung ausstellen lassen
  2. Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeorts melden
  3. Bestattung organisieren

Details, Fristen und Zuständigkeiten

Diese Seite begleitet Sie durch die Aufgaben nach einem Todesfall im Kanton Appenzell Innerrhoden – in der zeitlichen Reihenfolge, wie sie üblicherweise anfallen. Eine Besonderheit vorab: Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist durchgehend dieselbe Stelle, das Erbschaftsamt, für Testamentseröffnung, Erbausschlagung und Erbbescheinigung zuständig. Bei der Erbschaftssteuer sind Ehegatten vollständig befreit; Kinder profitieren von einem hohen Freibetrag von CHF 300’000 bei einem tiefen Satz von 1 % auf dem übersteigenden Betrag.

Checkliste für Appenzell Innerrhoden erstellen Fünf weitere Fragen, der Kanton ist schon gewählt.

Auf dieser Seite

Die ersten 48 Stunden

  • Arzt verständigen, Todesbescheinigung ausstellen lassen

    Bei einem Todesfall im Spital oder Heim meldet die Institution in der Regel automatisch. Bei einem Todesfall zu Hause: Arzt beiziehen und ärztliche Todesbescheinigung (umgangssprachlich auch Totenschein oder Todesschein genannt) besorgen.

    Frist: innert zwei Tagen

  • Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeorts melden

    Massgebend ist das Zivilstandsamt am Sterbeort, nicht am Wohnort der verstorbenen Person. Nach der Registrierung stellt das Zivilstandsamt auf Anfrage die Todesurkunde aus (umgangssprachlich auch Sterbeurkunde genannt) – das amtliche Gegenstück zur Geburtsurkunde, oft benötigt für Bank, Versicherung oder Pensionskasse.

    Frist: innert zwei Tagen

  • Bestattungskosten im Kanton Appenzell Innerrhoden

    Bestattung organisieren

    Fragen Sie zuerst bei der Gemeinde des letzten Wohnorts nach, ob diese die Grundbestattung ganz oder teilweise übernimmt – das ist oft der Fall, wird von privaten Bestattungsunternehmen aber selten von sich aus erwähnt. Erst danach das Bestattungsinstitut beauftragen. Bestattet werden darf erst, wenn der Tod dem Zivilstandsamt gemeldet ist (Art. 36 Zivilstandsverordnung).

Erste Woche

  • AHV und Pensionskasse im Kanton Appenzell Innerrhoden

    AHV-Ausgleichskasse benachrichtigen

    Meldung an die zuletzt zuständige Ausgleichskasse, falls eine Rente bezogen wurde oder laufende Beiträge bestanden.

    Frist: so bald wie möglich

  • Testament einreichen im Kanton Appenzell Innerrhoden

    Testament der zuständigen Stelle einreichen, falls vorhanden

    Wer im Besitz eines Testaments oder Erbvertrags ist, muss dieses unverzüglich einreichen – auch wenn es ungültig erscheint. Zuständig ist im Kanton Appenzell Innerrhoden durchgehend das Erbschaftsamt.

    Frist: unverzüglich

Monat 1 bis 3

  • Erbausschlagung im Kanton Appenzell Innerrhoden

    Erbausschlagung prüfen

    Prüfen Sie, ob Sie die Erbschaft annehmen, ausschlagen oder ein öffentliches Inventar verlangen. Zuständig ist im Kanton Appenzell Innerrhoden ebenfalls das Erbschaftsamt.

    Frist: 3 Monate ab Kenntnis vom Tod; für im Testament eingesetzte Erben ab amtlicher Mitteilung (Art. 567 ZGB)

  • Hinterlassenenrente beantragen, falls anspruchsberechtigt

    Formular "Anmeldung für eine Hinterlassenenrente" bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse einreichen, sofern Anspruch besteht (z. B. als Ehepartner/in oder Kind).

    Frist: möglichst rasch; maximal 12 Monate rückwirkend auszahlbar

Laufend

  • Erbbescheinigung im Kanton Appenzell Innerrhoden

    Erbbescheinigung beantragen

    Beim Erbschaftsamt beantragen – dieselbe Stelle ist im Kanton Appenzell Innerrhoden für praktisch alle Erbrechts-Formalitäten zuständig (Testamentseröffnung, Ausschlagung, Erbschein, Siegelung).

    Frist: frühestens 1 Monat nach Mitteilung an die Beteiligten bzw. nach Ablauf der Ausschlagungsfrist

  • Bankkonto nach dem Tod im Kanton Appenzell Innerrhoden

    Bankkonten und Depots melden

    Bank informieren und Erbbescheinigung zur Freigabe der Konten und Depots vorlegen, sobald diese vorliegt.

  • Steuererklärung und Erbschaftssteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden

    Erbschaftssteuer prüfen

    Ehegatten sind vollständig befreit. Nachkommen und Stiefkinder profitieren von einem hohen Freibetrag von CHF 300'000 je Kind; der übersteigende Betrag wird mit einem tiefen Satz von 1 % besteuert (für Pflegekinder gilt ein Satz von 12 %). Eltern (CHF 20'000 je Elternteil), Grosseltern (CHF 5'000), Geschwister und übrige Personen (je CHF 5'000) werden proportional nach Verwandtschaftsgrad besteuert.

Zuständige Behörden im Kanton Appenzell Innerrhoden

Zuständig für Behörde Adresse
Erbbescheinigung Erbschaftsamt (zuständig für den inneren Landesteil; Bezirk Oberegg siehe Kantonale Besonderheiten) Art. 559 ZGB; Art. 3 EG ZGB (GS 211.000) Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Testamentseröffnung Erbschaftsamt (zuständig für den inneren Landesteil; Bezirk Oberegg siehe Kantonale Besonderheiten). Die Errichtung öffentlicher Testamente erfolgt beim Erbschaftsamt oder einem öffentlichen Notar; das Erbschaftsamt ist zudem für Aufbewahrung, Einreichung/Eröffnung, Ausschlagung/öffentliches Inventar, Erbschein und Siegelung dieselbe zuständige Stelle. Art. 556 ZGB; Art. 3 EG ZGB (GS 211.000) Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Ausschlagung Erbschaftsamt (zuständig für den inneren Landesteil) – auch zuständig für das öffentliche Inventar Art. 567 ZGB; Art. 3 EG ZGB (GS 211.000) Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Sicherungsmassnahmen Erbschaftsamt (zuständig für den inneren Landesteil, Siegelung) Art. 551 ZGB; Art. 3 Abs. 1 lit. b EG ZGB (GS 211.000) Marktgasse 2, 9050 Appenzell
KESB-Meldung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Appenzell Innerrhoden (eine einzige kantonale Stelle) Art. 390 ff. ZGB Hoferbad 2, 9050 Appenzell

Kantonale Besonderheiten

  • Zuständigkeit im Bezirk Oberegg

    Das Erbschaftsamt (Fachbereich Erbschaft) ist nur für den inneren Landesteil zuständig (Bezirke Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen und Gonten). Für erbrechtliche Angelegenheiten im äusseren Landesteil (Bezirk Oberegg) ist stattdessen die Bezirksverwaltung Oberegg zuständig (Tel. 071 898 50 80).

  • Erbschaftssteuer

    Ehegatten sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Nachkommen und Stiefkinder haben einen Freibetrag von CHF 300'000 je Kind; der übersteigende Betrag wird mit 1 % besteuert. Für Pflegekinder gilt der Freibetrag von CHF 300'000 nur bei einem Pflegeverhältnis von mindestens zwei Jahren; ihr Satz beträgt 12 %. Eltern und Adoptiveltern haben einen Freibetrag von CHF 20'000 je Elternteil (Satz 4 %), Grosseltern 4 %, Geschwister 6 %, Nichten und Neffen 9 %, Tanten, Onkel und Stiefeltern 12 %, übrige Empfänger 20 %; Freibetrag für Grosseltern, Geschwister und übrige Empfänger je CHF 5'000 (Art. 100 und 101 StG).

  • Hausrat

    Der gängige Hausrat ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Antike Möbel, Sammlungen und Kunstgegenstände werden geschätzt und über die Vermögenssteuer erfasst.

Quellen

Häufige Fragen

Müssen Kinder im Kanton Appenzell Innerrhoden Erbschaftssteuer bezahlen?

Nur auf dem Betrag, der den Freibetrag übersteigt: Kinder profitieren von einem hohen Freibetrag von CHF 300'000 je Kind. Erst der darüberliegende Betrag wird besteuert, und zwar mit einem vergleichsweise tiefen Satz von 1 %.

Gibt es im Kanton Appenzell Innerrhoden eine vergünstigte Erbschaftssteuer für Konkubinatspartner/innen?

Nein. Anders als beispielsweise Uri, Nidwalden oder Appenzell Ausserrhoden kennt Appenzell Innerrhoden keine eigene, begünstigte Steuerklasse für Konkubinatspartner/innen. Sie werden unabhängig von der Dauer des Zusammenlebens wie übrige, nicht verwandte Personen behandelt (Freibetrag CHF 5'000).

Die Aufgaben, die in der ganzen Schweiz gleich gelten, stehen in der Todesfall-Checkliste.

Nächster Schritt

Persönliche Checkliste für Ihre Situation erstellen

Fünf kurze Fragen zu Beziehung, Zivilstand, Testament, Wohnsituation und Kindern – der Kanton Appenzell Innerrhoden ist schon gewählt. Ihre Aufgaben in der richtigen Reihenfolge, mit Behörde und Frist.

Checkliste für Appenzell Innerrhoden erstellen

Ohne Registrierung. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht.