Schritt für Schritt durch Behördengänge, Fristen und Kündigungen nach einem Todesfall – abgestimmt auf Ihren Kanton.
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So funktioniert's
Kanton wählen
Jeder Kanton regelt Erbbescheinigung und Zuständigkeiten anders.
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Aufgaben, Behörden und Fristen in vier Zeitblöcken, zum Ausdrucken.
Warum lebenslagen.ch
Die meisten Checklisten zu diesem Thema sind für die ganze Schweiz geschrieben. Der Erbgang ist es nicht.
Eine allgemeine Schweizer Checkliste kann diese Unterschiede nicht zuverlässig abbilden – unser Generator schon. Viele Ratgeber zum Thema stammen zudem von Versicherungen oder Bestattungsunternehmen, die bewusst allgemein bleiben müssen, damit die Checkliste zu jedem Angebot passt.
lebenslagen.ch verkauft nichts.
Keine Vermittlung. Keine Registrierung. Keine versteckten Kosten.
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Kantonsspezifisch
Nicht eine Checkliste für die ganze Schweiz, sondern konkrete Angaben für Ihren Kanton.
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Geprüfte Quellen
Jede Angabe mit Verweis auf die zuständige Behörde, keine erfundenen Fristen.
Häufige Fragen
Was muss ich in den ersten 48 Stunden tun?
Einen Arzt beiziehen und die ärztliche Todesbescheinigung besorgen – im Spital oder Heim meldet die Institution in der Regel automatisch. Den Todesfall innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt des Sterbeorts melden. Die Bestattung organisieren und dabei zuerst bei der Gemeinde nachfragen, ob sie die Grundbestattung ganz oder teilweise übernimmt.
Bis wann kann ich ein Erbe ausschlagen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate. Für gesetzliche Erbinnen und Erben (z. B. Ehepartner, Kinder) beginnt sie, sobald sie vom Tod erfahren – auch wenn ein Testament vorliegt. Für im Testament eingesetzte Erbinnen und Erben beginnt sie erst mit der amtlichen Mitteilung (Art. 567 ZGB). Diese Frist gilt schweizweit.
Wer stellt die Erbbescheinigung aus?
Das ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt – Gericht, Notariat, Amtsnotariat oder Gemeinde. Im Kanton Zürich ist es das Bezirksgericht, im Kanton St. Gallen das Amtsnotariat. Die zuständige Stelle Ihres Kantons finden Sie auf der jeweiligen Kantonsseite.
Ist lebenslagen.ch kostenlos?
Ja, kostenlos und ohne Registrierung. lebenslagen.ch verkauft keine Versicherungen und keine Bestattungen.
Wo werden meine Angaben gespeichert?
Nur lokal in Ihrem Browser – die Checkliste wird direkt dort erstellt und gespeichert, damit Sie sie bei einem späteren Besuch wieder öffnen können. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht. Mit «Neu beginnen» löschen Sie sie wieder.
Ersetzt lebenslagen.ch eine Rechtsberatung?
Nein. lebenslagen.ch bietet allgemeine Informationen und Arbeitshilfen. Bei komplexen Nachlässen empfehlen wir, eine Fachperson beizuziehen.
Für welche Kantone ist lebenslagen.ch verfügbar?
Für alle 26 Kantone der Schweiz.
Woher stammen die Angaben zu Behörden, Gebühren und Fristen?
Aus offiziellen Quellen – kantonale Gerichte, Notariate, Steuerämter und Bundesstellen. Wo eine Angabe noch nicht bestätigt ist, wird das auf der jeweiligen Seite offen ausgewiesen statt geraten.
Ich habe einen Fehler gefunden – was jetzt?
Bitte melden Sie sich über die Kontaktseite. Wir korrigieren geprüfte Angaben laufend.
Nächster Schritt
Persönliche Checkliste für Ihre Situation erstellen
Sechs kurze Fragen zu Kanton, Zivilstand und Wohnsituation – Ihre Aufgaben in der richtigen Reihenfolge, mit Behörde, Frist und benötigten Dokumenten.
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