Wer reicht die letzte Steuererklärung ein?
Bei einer alleinstehenden verstorbenen Person reichen die Erbinnen und Erben die Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Todestag ein (unterjährige Steuerpflicht). Bei Verheirateten oder eingetragenen Partnerschaften erstellt die überlebende Person zunächst eine gemeinsame Erklärung für beide bis zum Todestag; für die Zeit danach bis Jahresende folgt eine eigene Erklärung nur für sie selbst.
In mehreren Kantonen (z. B. Bern) bildet die Wohnsitzgemeinde für den Nachlass automatisch eine Erbengemeinschaft mit eigener Steuererklärung; Alleinerbinnen und Alleinerben vermerken dies auf dem Formular entsprechend.
Frist
Die Frist ist kantonal unterschiedlich geregelt. Zürich schreibt als einziger der sechs Startkantone eine feste Frist vor: 60 Tage ab Todestag für Inventarfragebogen und Steuererklärung, mit der Möglichkeit einer Fristerstreckung beim Gemeindesteueramt. In den übrigen Startkantonen (Aargau, Bern, Luzern, St. Gallen, Thurgau) gibt es keine pauschale Tagesfrist – das Steueramt stellt das Formular meist einige Wochen nach dem Tod zu (z. B. Aargau: rund 4 Wochen; Bern: nach einer Pietätsfrist von rund 30 Tagen), die konkrete Frist steht auf dem zugestellten Formular selbst, eine Fristerstreckung ist auf Gesuch hin möglich. Details je Kanton finden Sie auf den Kantonsseiten.
Erbschaftssteuer vs. Einkommenssteuer
Das sind zwei unterschiedliche Steuern mit unterschiedlichen Schuldnern. Die Einkommens- und Vermögenssteuer der verstorbenen Person (bzw. weiterhin des überlebenden Ehegatten) betrifft das Einkommen und Vermögen bis zum Todestag und wird mit der oben beschriebenen Steuererklärung veranlagt. Die Erbschaftssteuer ist eine davon unabhängige, rein kantonale Steuer auf den Vermögensübergang an die Erbinnen und Erben selbst; sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person. Ehegatten, eingetragene Partner und in aller Regel auch direkte Nachkommen sind in allen sechs Startkantonen von der Erbschaftssteuer befreit – wer sie sonst schuldet und zu welchem Satz, ist auf den jeweiligen Kantonsseiten im Detail verifiziert.
Kantonale Unterschiede
Alle sechs Startkantone sind mittlerweile recherchiert. Der auffälligste Unterschied betrifft die Frist zur Einreichung: Nur Zürich kennt eine feste 60-Tage-Frist, die übrigen fünf Kantone begnügen sich mit der auf dem zugestellten Formular vermerkten Frist. Details zu Behörden, Gebühren und Erbschaftssteuersätzen je Kanton finden Sie auf den Kantonsseiten.
In welcher Reihenfolge die übrigen Aufgaben nach einem Todesfall anfallen, zeigt die Todesfall-Checkliste.
So gilt das in Ihrem Kanton
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Aargau
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Appenzell Ausserrhoden
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Appenzell Innerrhoden
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Basel-Landschaft
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Basel-Stadt
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Bern
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Freiburg
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Genf
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Glarus
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Graubünden
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Jura
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Luzern
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Neuenburg
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Nidwalden
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Obwalden
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Schaffhausen
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Schwyz
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Solothurn
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in St. Gallen
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Tessin
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Thurgau
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Uri
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Waadt
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Wallis
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Zug
- Steuererklärung und Erbschaftssteuer in Zürich
Quellen
- zh.ch – Merkblatt über steuerrechtliche Fragen in Todesfällen
- sv.fin.be.ch – Merkblatt 2: Natürliche Personen, Todesfall
- ag.ch – Kantonales Steueramt, Richtlinien Erbrecht/Inventarisation
- steuern.lu.ch – Merkblatt Unterjährige Steuerpflicht
- sg.ch – Merkblatt Nachlassinventar und letzte Steuererklärung
- steuerverwaltung.tg.ch – Merkblatt Steuerpflicht bei Todesfällen und Erbschaften
Nächster Schritt
Persönliche Checkliste für Ihre Situation erstellen
Sechs kurze Fragen zu Kanton, Zivilstand und Wohnsituation – Ihre Aufgaben in der richtigen Reihenfolge, mit Behörde, Frist und benötigten Dokumenten.
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