Diese Übersicht zeigt die Aufgaben, die nach einem Todesfall in der Schweiz unabhängig vom Kanton anfallen. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Liste mit kantonalen Behörden nutzen Sie die persönliche Checkliste.

Die ersten 48 Stunden

  • Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeorts melden (innert zwei Tagen)
  • Vor der Beauftragung: bei der Gemeinde des letzten Wohnorts abklären, ob diese die Grundbestattung übernimmt – siehe Bestattungskosten –, erst danach ein Bestattungsinstitut kontaktieren

Erste Woche

  • Testament oder Erbvertrag einreichen, falls vorhanden (Einlieferungspflicht, Art. 556 ZGB)
  • AHV-Ausgleichskasse informieren
  • Pensionskasse (2. Säule) informieren
  • Laufende Verträge und Abonnemente prüfen

Monat 1 bis 3

  • Erbausschlagung prüfen: 3 Monate ab Kenntnis vom Tod, für im Testament eingesetzte Erben ab amtlicher Mitteilung (Art. 567 ZGB), siehe Erbausschlagung
  • Hinterlassenenrente beantragen, falls anspruchsberechtigt (max. 12 Monate rückwirkend auszahlbar)

Laufend

  • Erbbescheinigung beantragen, siehe Erbbescheinigung
  • Bankkonten und Depots melden

Kantonsspezifische und situationsabhängige Aufgaben (Mietwohnung kündigen, Grundbuchänderung, Erbschaftssteuer, KESB-Kontakt bei minderjährigen Kindern) hängen von Kanton, Zivilstand und Wohnsituation ab und erscheinen deshalb nicht in dieser allgemeinen Übersicht, sondern personalisiert – inklusive zuständiger Behörde, Frist und Dokumenten – in der persönlichen Checkliste.

So gilt das in Ihrem Kanton

Quellen

Nächster Schritt

Persönliche Checkliste für Ihre Situation erstellen

Sechs kurze Fragen zu Kanton, Zivilstand und Wohnsituation – Ihre Aufgaben in der richtigen Reihenfolge, mit Behörde, Frist und benötigten Dokumenten.

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