Wird das Konto automatisch gesperrt?
Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht – in der Praxis sperren die meisten Schweizer Banken ein Konto aber, sobald sie vom Todesfall erfahren. Das betrifft in der Regel Konten, Depots, Karten und E-Banking-Zugänge; eingehende Zahlungen laufen weiter. Da es sich um bankinterne Praxis und nicht um eine gesetzliche Vorschrift handelt, kann das Vorgehen von Institut zu Institut leicht abweichen.
Zugriff für Angehörige vor der Erbteilung
Trotz Sperrung lassen die meisten Banken bestimmte Zahlungen weiterhin zu, sofern die Rechnung auf die verstorbene Person lautet und die Zahlung im mutmasslichen Interesse aller Erbinnen und Erben liegt – typischerweise Bestattungskosten, Arzt- und Pflegerechnungen, ausstehende Miete oder laufende Nebenkosten. Für solche Zahlungen genügen bei vielen Banken bereits die Todesbescheinigung (umgangssprachlich auch Totenschein oder Todesschein genannt) und ein Nachweis der Erbenstellung (z. B. Zivilstandsurkunden bei Ehegatten/Nachkommen oder eine bestehende Vollmacht). Den vollständigen, freien Zugriff auf das Konto erhalten die Erbinnen und Erben in der Regel erst mit der Erbbescheinigung.
Freigabe mit Erbbescheinigung
Banken verlangen in der Regel die Erbbescheinigung, um Konten und Depots freizugeben, siehe Erbbescheinigung.
Erbengemeinschaft und gemeinsame Verfügung
Sind mehrere Erbinnen und Erben vorhanden, können diese nur gemeinsam über das Konto verfügen (Art. 602 ZGB) – ein einzelner Erbe kann nicht allein Geld abheben oder das Konto auflösen. Um die Abwicklung zu vereinfachen, können die Erbinnen und Erben eine von ihnen oder eine Drittperson schriftlich bevollmächtigen, alle notwendigen Bankgeschäfte für die Erbengemeinschaft vorzunehmen.
In welcher Reihenfolge die übrigen Aufgaben nach einem Todesfall anfallen, zeigt die Todesfall-Checkliste.
So gilt das in Ihrem Kanton
- Bankkonto nach dem Tod in Aargau
- Bankkonto nach dem Tod in Appenzell Ausserrhoden
- Bankkonto nach dem Tod in Appenzell Innerrhoden
- Bankkonto nach dem Tod in Basel-Landschaft
- Bankkonto nach dem Tod in Basel-Stadt
- Bankkonto nach dem Tod in Bern
- Bankkonto nach dem Tod in Freiburg
- Bankkonto nach dem Tod in Genf
- Bankkonto nach dem Tod in Glarus
- Bankkonto nach dem Tod in Graubünden
- Bankkonto nach dem Tod in Jura
- Bankkonto nach dem Tod in Luzern
- Bankkonto nach dem Tod in Neuenburg
- Bankkonto nach dem Tod in Nidwalden
- Bankkonto nach dem Tod in Obwalden
- Bankkonto nach dem Tod in Schaffhausen
- Bankkonto nach dem Tod in Schwyz
- Bankkonto nach dem Tod in Solothurn
- Bankkonto nach dem Tod in St. Gallen
- Bankkonto nach dem Tod in Tessin
- Bankkonto nach dem Tod in Thurgau
- Bankkonto nach dem Tod in Uri
- Bankkonto nach dem Tod in Waadt
- Bankkonto nach dem Tod in Wallis
- Bankkonto nach dem Tod in Zug
- Bankkonto nach dem Tod in Zürich
Quellen
Nächster Schritt
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