Pflegefall
Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Beistandschaft und Pflegefinanzierung – Schritt für Schritt, mit Verweis auf offizielle Quellen.
Nächster Schritt
Persönliche Vorsorge-Checkliste erstellen
Für sich selbst oder für einen Angehörigen: sechs kurze Fragen – eine priorisierte Massnahmenliste statt 8 Artikel lesen zu müssen.
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Rechtzeitig vorsorgen
- Patientenverfügung: Inhalt, Form und Verbindlichkeit
Was eine Patientenverfügung regeln kann, wie sie gültig errichtet wird, und wann Ärztinnen und Ärzte davon abweichen dürfen.
- Vorsorgeauftrag erstellen: Form, Inhalt und Wirksamkeit
Wie ein Vorsorgeauftrag rechtsgültig errichtet wird, was er regeln kann, und wann die Erwachsenenschutzbehörde ihn für wirksam erklärt.
- Wer entscheidet ohne Vorsorgeauftrag? Die gesetzliche Vertretungskaskade
Ohne Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung: Ehepaare haben ein beschränktes Vertretungsrecht; bei medizinischen Fragen gilt eine gesetzliche Rangfolge.
Wenn der Pflegefall eintritt
- Beistandschaft: Wenn die Erwachsenenschutzbehörde eingreifen muss
Wann die KESB eine Beistandschaft errichtet, welche vier Arten es gibt, wer sie beantragen kann, und wie das Verfahren abläuft.
- Ergänzungsleistungen im Heim: Der kantonal unterschiedliche Vermögensverzehr
Der Bund erlaubt den Kantonen, den Vermögensverzehr bei Heimaufenthalt auf bis zu 20 Prozent zu erhöhen – und jeder Kanton entscheidet selbst, für welchen Personenkreis das gilt.
- Heimvertrag und Bewegungsfreiheit: Rechte im Pflegeheim
Was ein Betreuungsvertrag schriftlich regeln muss, und unter welchen engen Voraussetzungen ein Heim die Bewegungsfreiheit einer Bewohnerin oder eines Bewohners einschränken darf.
- Pflegefinanzierung: Das 3-Topf-System bei Pflegekosten
Wie sich die Kosten für Pflegeleistungen zu Hause oder im Heim zwischen Krankenversicherung, versicherter Person und Kanton aufteilen – und wo die Kantone selbst entscheiden.
- Pflegeheim in einem anderen Kanton: die Finanzierungslücke
Wann der Wohnkanton die Restfinanzierung für ein Pflegeheim in einem anderen Kanton übernimmt – und wann er das ausdrücklich nicht muss.
- Pflegekosten im Heim: Was Sie selbst zahlen – und wer die Restfinanzierung trägt
Fast alle Kantone verlangen von Heimbewohnenden den Höchstbetrag des Bundes, einige wenige setzen tiefer an. Wer die Restfinanzierung trägt, ist uneinheitlich.
- Spitex oder Pflegeheim: Entscheidungsgrundlagen
Wie sich die Pflegevergütung zu Hause und im Heim unterscheidet, was die Krankenversicherung nicht deckt und welche Fragen bei der Entscheidung helfen.