Todesfall nach Kanton
Nach einem Todesfall gelten manche Regeln in der ganzen Schweiz, andere unterscheiden sich je Kanton. Welche Behörde zuständig ist, welche Gebühren anfallen und welche Formulare nötig sind, hängt davon ab. Die Kantonsseite enthält die konkreten Angaben und führt zur persönlichen Checkliste.
- Aargau
- Appenzell Ausserrhoden
- Appenzell Innerrhoden
- Basel-Landschaft
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Graubünden
- Jura
- Luzern
- Neuenburg
- Nidwalden
- Obwalden
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- St. Gallen
- Tessin
- Thurgau
- Uri
- Waadt
- Wallis
- Zug
- Zürich
Allgemeine Ratgeber
Für die ersten Schritte nach einem Todesfall gibt es eine nationale Übersicht der wichtigsten Aufgaben. Zur Erbbescheinigung, zur Erbausschlagung und zur Testamentseröffnung finden Sie eigene Ratgeber.
Auch auf Französisch
Die Kantonsseiten der französischsprachigen Kantone gibt es zusätzlich auf Französisch: Basel-Stadt , Freiburg , Genf , Jura , Neuenburg , Waadt und Wallis . Die persönliche Checkliste ist ebenfalls auf Französisch verfügbar.