AHV-Ausgleichskasse informieren
Meldung an die zuletzt zuständige Ausgleichskasse, falls eine Rente bezogen wurde oder laufende Beiträge bestanden – so bald wie möglich.
Hinterlassenenrente
Formular “Anmeldung für eine Hinterlassenenrente” bei der zuständigen Ausgleichskasse einreichen, sofern Anspruch besteht (z. B. als Ehepartner/in oder Kind). Die Rente ist maximal 12 Monate rückwirkend auszahlbar, eine Anmeldung sollte daher möglichst rasch erfolgen.
Pensionskasse (2. Säule)
Meldung an die Vorsorgeeinrichtung der verstorbenen Person – so bald wie möglich. Das BVG schreibt dafür gesetzliche Mindestleistungen vor, die jede Pensionskasse mindestens erbringen muss (viele leisten im überobligatorischen Bereich mehr – Details stehen im Vorsorgereglement der jeweiligen Kasse):
- Ehegatten/eingetragene Partner/innen: Anspruch auf eine Rente, wenn sie für mindestens ein Kind aufkommen müssen oder mindestens 45 Jahre alt sind und die Ehe bzw. Partnerschaft mindestens 5 Jahre gedauert hat (Art. 19 BVG). Die Mindestrente beträgt 60 % der Altersrente bzw. der vollen Invalidenrente der verstorbenen Person. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gibt es stattdessen eine einmalige Abfindung von drei Jahresrenten.
- Kinder: Anspruch auf eine Waisenrente von 20 % der Invalidenrente (Art. 20 BVG), bis zum 18. Altersjahr bzw. bis 25 Jahre bei Ausbildung.
Säule 3a
Für das Todesfallguthaben der Säule 3a gilt eine gesetzliche Begünstigtenordnung (Art. 2 BVV 3), die in Gruppen kaskadiert – massgebend ist jeweils die höchste Gruppe, in der tatsächlich eine begünstigte Person vorhanden ist:
- überlebende/r Ehegatte/eingetragene/r Partner/in
- direkte Nachkommen sowie Personen, die von der verstorbenen Person massgeblich unterstützt wurden, oder die Person, die mit ihr in den letzten 5 Jahren ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat bzw. für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen muss
- Eltern
- Geschwister
- übrige Erben
Die Reihenfolge der Gruppen 1 und 2 ist gesetzlich fixiert und kann nicht geändert werden. Innerhalb der Gruppen 3–5 kann die vorsorgenehmende Person Reihenfolge und Anteile per schriftlicher Mitteilung an die 3a-Bank oder -Versicherung selbst festlegen. Massgebend ist die dort hinterlegte Begünstigtenerklärung, nicht das Testament.
In welcher Reihenfolge die übrigen Aufgaben nach einem Todesfall anfallen, zeigt die Todesfall-Checkliste.
So gilt das in Ihrem Kanton
- AHV und Pensionskasse in Aargau
- AHV und Pensionskasse in Appenzell Ausserrhoden
- AHV und Pensionskasse in Appenzell Innerrhoden
- AHV und Pensionskasse in Basel-Landschaft
- AHV und Pensionskasse in Basel-Stadt
- AHV und Pensionskasse in Bern
- AHV und Pensionskasse in Freiburg
- AHV und Pensionskasse in Genf
- AHV und Pensionskasse in Glarus
- AHV und Pensionskasse in Graubünden
- AHV und Pensionskasse in Jura
- AHV und Pensionskasse in Luzern
- AHV und Pensionskasse in Neuenburg
- AHV und Pensionskasse in Nidwalden
- AHV und Pensionskasse in Obwalden
- AHV und Pensionskasse in Schaffhausen
- AHV und Pensionskasse in Schwyz
- AHV und Pensionskasse in Solothurn
- AHV und Pensionskasse in St. Gallen
- AHV und Pensionskasse in Tessin
- AHV und Pensionskasse in Thurgau
- AHV und Pensionskasse in Uri
- AHV und Pensionskasse in Waadt
- AHV und Pensionskasse in Wallis
- AHV und Pensionskasse in Zug
- AHV und Pensionskasse in Zürich
Quellen
- ahv-iv.ch – Merkblatt Hinterlassenenrenten
- BSV – Welche Leistungen können Hinterbliebene im Todesfall beanspruchen?
- Fedlex – Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, SR 831.40)
- Fedlex – Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3, SR 831.461.3)
Nächster Schritt
Persönliche Checkliste für Ihre Situation erstellen
Sechs kurze Fragen zu Kanton, Zivilstand und Wohnsituation – Ihre Aufgaben in der richtigen Reihenfolge, mit Behörde, Frist und benötigten Dokumenten.
Checkliste erstellen – kostenlosOhne Registrierung. Ihre Angaben verlassen Ihr Gerät nicht.