Was jetzt zuerst?

  1. Arzt verständigen, Todesbescheinigung ausstellen lassen
  2. Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeorts melden
  3. Bestattung organisieren

Details, Fristen und Zuständigkeiten

Diese Seite begleitet Sie durch die Aufgaben nach einem Todesfall im Kanton Solothurn – in der zeitlichen Reihenfolge, wie sie üblicherweise anfallen.

Den Nachlass wickelt im Kanton Solothurn das Erbschaftsamt ab. Es gibt sechs Erbschaftsämter, je eines pro Amtschreiberei: Dorneck, Grenchen-Bettlach, Olten-Gösgen, Region Solothurn, Thal-Gäu und Thierstein. Zuständig ist die Amtschreiberei, in deren Amtskreis die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte. Nachdem die Gemeinde das Inventar aufgenommen hat, eröffnet das Erbschaftsamt Testamente sowie Ehe- und Erbverträge, lädt die berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein und stellt Erbenbescheinigungen aus. Eine kantonale Besonderheit ist die zusätzliche Nachlasstaxe (siehe FAQ unten).

Checkliste für Solothurn erstellen Fünf weitere Fragen, der Kanton ist schon gewählt.

Auf dieser Seite

Die ersten 48 Stunden

  • Arzt verständigen, Todesbescheinigung ausstellen lassen

    Bei einem Todesfall im Spital oder Heim meldet die Institution in der Regel automatisch. Bei einem Todesfall zu Hause: Arzt beiziehen und ärztliche Todesbescheinigung (umgangssprachlich auch Totenschein oder Todesschein genannt) besorgen.

    Frist: vor der Meldung beim Zivilstandsamt (innert 2 Tagen)

  • Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeorts melden

    Der Tod ist innert zwei Tagen seit seinem Eintritt anzumelden. Zuständig ist das Zivilstandsamt des Todesortes, nicht des Wohnorts. Sofern die Gemeinde des Todesortes diese Dienstleistung anbietet, können Sie den Todesfall auch dort melden; die Gemeinde leitet die Meldung sofort an das Zivilstandsamt weiter.

    Nach der Registrierung stellt das Zivilstandsamt auf Anfrage die Todesurkunde aus (umgangssprachlich auch Sterbeurkunde genannt) – das amtliche Gegenstück zur Geburtsurkunde, oft benötigt für Bank, Versicherung oder Pensionskasse.

    Frist: 2 Tage

  • Bestattungskosten im Kanton Solothurn

    Bestattung organisieren

    Fragen Sie zuerst bei der Gemeinde des letzten Wohnorts nach, ob diese die Grundbestattung ganz oder teilweise übernimmt – das ist oft der Fall, wird von privaten Bestattungsunternehmen aber selten von sich aus erwähnt. Erst danach das Bestattungsinstitut beauftragen. Im Kanton Solothurn obliegt die Organisation der Bestattung den Bestattungsämtern der Gemeinden. Kremation oder Beerdigung sind erst erlaubt, wenn die vom Zivilstandsamt ausgestellte Bestätigung über die Anzeige des Todesfalls vorliegt.

Erste Woche

  • AHV und Pensionskasse im Kanton Solothurn

    AHV-Ausgleichskasse benachrichtigen

    Meldung an die zuletzt zuständige Ausgleichskasse, falls eine Rente bezogen wurde oder laufende Beiträge bestanden.

    Frist: so bald wie möglich

  • Testament einreichen im Kanton Solothurn

    Testament der zuständigen Stelle einreichen, falls vorhanden

    Wer im Besitz eines Testaments oder Erbvertrags ist, muss dieses einreichen (Einlieferungspflicht). Zuständig ist im Kanton Solothurn die Amtschreiberei (Erbschaftsamt) am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person, siehe Zuständige Behörden unten.

    Frist: ohne unnötigen Verzug

Monat 1 bis 3

  • An der Erbenverhandlung des Erbschaftsamts teilnehmen

    Nach Erhalt des Inventars von der Gemeinde lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit alle berechtigten Personen zur Erbenverhandlung ein. Nach Unterzeichnung des Inventars erhalten die Erbinnen und Erben eine Bescheinigung betreffend Verfügung über die Vermögenswerte (z. B. Bankkonten); mit diesem Dokument können sie über die Vermögenswerte verfügen.

    Wichtig: Mit der ersten Erbenverhandlung beginnt die dreimonatige Ausschlagungsfrist zu laufen.

    Frist: Termin gemäss Einladung des Erbschaftsamts

  • Erbausschlagung im Kanton Solothurn

    Erbausschlagung prüfen

    Die Ausschlagungsfrist von drei Monaten läuft ab der ersten Erbenverhandlung. Findet keine Erbenverhandlung statt, beginnt sie für gesetzliche Erbinnen und Erben ab Kenntnis vom Tod, für eingesetzte Erbinnen und Erben ab Erhalt der amtlichen Mitteilung (Eröffnung des Testaments). Die Ausschlagung ist im Kanton Solothurn kostenlos; das unterschriebene Formular geben Sie beim zuständigen Erbschaftsamt ab.

    Frist: 3 Monate ab der ersten Erbenverhandlung (Art. 566 ff. ZGB)

  • Hinterlassenenrente beantragen, falls anspruchsberechtigt

    Formular "Anmeldung für eine Hinterlassenenrente" bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse einreichen, sofern Anspruch besteht (z. B. als Ehepartner/in oder Kind).

    Frist: möglichst rasch; maximal 12 Monate rückwirkend auszahlbar

Laufend

  • Erbbescheinigung im Kanton Solothurn

    Erbenbescheinigung beantragen

    Die Erbenbescheinigung (oft auch Erbbescheinigung genannt) stellt das Erbschaftsamt der zuständigen Amtschreiberei aus (siehe Zuständige Behörden unten für Gebühr und Formular).

    Frist: frühestens nach Ablauf der 3-monatigen Ausschlagungsfrist bzw. nach Testamentseröffnung

  • Bankkonto nach dem Tod im Kanton Solothurn

    Bankkonten und Depots melden

    Bank informieren und die Bescheinigung aus der Erbenverhandlung bzw. die Erbenbescheinigung zur Freigabe der Konten und Depots vorlegen, sobald diese vorliegt.

  • Steuererklärung und Erbschaftssteuer im Kanton Solothurn

    Steuererklärung der verstorbenen Person einreichen

    Neben der Steuererklärung fällt im Kanton Solothurn zusätzlich die kantonale Nachlasstaxe an (siehe Kantonale Besonderheiten unten) – eine Eigenheit, die es sonst in keinem anderen Kanton gibt.

    Frist: keine feste Tagesfrist genannt – die Frist steht auf dem zugestellten Formular

Zuständige Behörden im Kanton Solothurn

Zuständig für Behörde Adresse Gebühr Formular
Erbbescheinigung Erbschaftsamt der Amtschreiberei, in deren Amtskreis die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte. Sechs Erbschaftsämter: Amtschreiberei Dorneck – Erbschaftsamt (Dornach), Amtschreiberei Grenchen-Bettlach – Erbschaftsamt (Grenchen), Amtschreiberei Olten-Gösgen – Erbschaftsamt (Olten), Amtschreiberei Region Solothurn – Erbschaftsamt (Solothurn), Amtschreiberei Thal-Gäu – Erbschaftsamt (Klus-Balsthal), Amtschreiberei Thierstein – Erbschaftsamt (Breitenbach) Welche Amtschreiberei ist zuständig? Zuordnung der Gemeinden Minimalgebühr CHF 250.00 (inkl. MWST), im Übrigen nach Aufwand verrechnet Formular / Merkblatt
Testamentseröffnung Amtschreiberei (Erbschaftsamt) am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person Welche Amtschreiberei ist zuständig? Zuordnung der Gemeinden Formular / Merkblatt
Ausschlagung Erbschaftsamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person Art. 566 ff. ZGB Welche Amtschreiberei ist zuständig? Zuordnung der Gemeinden Kostenlos Formular / Merkblatt
Sicherungsmassnahmen Siegelung und erste Inventaraufnahme durch die Gemeinde des letzten Wohnsitzes (Gemeindepräsidium); die weitere Abwicklung übernimmt danach das Erbschaftsamt (Amtschreiberei) Art. 551 ff. ZGB; Verordnung über die Inventaraufnahme und Schätzung im Erbgang (BGS 212.331) Formular / Merkblatt
Todesfall-Meldung Zivilstandsamt des Todesortes (nicht des Wohnorts) – oder die Gemeinde des Todesortes, sofern sie diese Dienstleistung anbietet; sie leitet die Meldung sofort an das Zivilstandsamt weiter. Bei Tod zu Hause: Arzt/Ärztin beiziehen und ärztliche Todesbescheinigung besorgen. Formular / Merkblatt
KESB-Meldung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) am Wohnsitz der betroffenen Person (3 KESB an 4 Standorten im Kanton: Region Solothurn, Thal-Gäu, Dorneck-Thierstein) Art. 390 ff. ZGB Zuständige KESB im Kanton Solothurn finden

Kantonale Besonderheiten

  • Erbschaftssteuer

    Ehegatten, eingetragene Partner, Nachkommen und – auch die Eltern der verstorbenen Person sind von der Erbschaftssteuer befreit (§ 225 StG). Die übrigen Erbinnen und Erben werden in 5 Steuerklassen eingeteilt: Klasse 1 (u. a. Stief-/Pflegekinder, Stief-/Pflegeeltern) 2–5 %, bis Klasse 5 (übrige/Nichtverwandte) 12–30 %. Der Höchstsatz wird ab einer steuerbaren Zuwendung von CHF 167'183 erreicht (Stufentarif, § 232 StG, Stand 2025; die Sätze 2–5 % bzw. 12–30 % sind Durchschnittssätze). Pflegekinder und Pflegeeltern gehören nur zur Klasse 1, wenn das Pflegeverhältnis mindestens zwei Jahre bestanden hat. Massgebend ist stets das Verhältnis der erbenden zur verstorbenen Person.

  • Nachlasstaxe (kantonale Besonderheit)

    Solothurn erhebt – neben der gewöhnlichen Erbschaftssteuer und als einziger Kanton (ESTV-Dossier, Dezember 2024) – zusätzlich eine sogenannte Nachlasstaxe: Stufentarif (§ 222 StG): 8 ‰ auf den ersten CHF 500'000 des reinen Nachlasses, 10 ‰ auf den nächsten, dann 13 ‰ und 17 ‰; ab CHF 2 Mio. 12 ‰ auf den gesamten Nachlass. Diese Taxe wird auf dem gesamten Nachlass erhoben, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad der Erbinnen und Erben – sie fällt also auch dann an, wenn der gesamte Nachlass erbschaftssteuerfrei an Ehegatten oder Nachkommen geht.

Quellen

Häufige Fragen

Welches Erbschaftsamt ist im Kanton Solothurn zuständig?

Das Erbschaftsamt der Amtschreiberei, in deren Amtskreis die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte. Der Kanton hat sechs: Dorneck (Dornach), Grenchen-Bettlach (Grenchen), Olten-Gösgen (Olten), Region Solothurn (Solothurn), Thal-Gäu (Klus-Balsthal) und Thierstein (Breitenbach). Welche Gemeinde zu welcher Amtschreiberei gehört, zeigt die offizielle Zuordnungsliste des Kantons (siehe «Zuständige Behörden»).

Was ist die Solothurner Nachlasstaxe – und wer muss sie bezahlen?

Die Nachlasstaxe ist eine kantonale Besonderheit, die es in der Schweiz nur in Solothurn gibt: 8 bis 12 Promille des gesamten reinen Nachlasses, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad der Erbinnen und Erben. Sie fällt zusätzlich zur gewöhnlichen Erbschaftssteuer an – auch dann, wenn der Nachlass an Ehegatten oder Nachkommen geht, die von der Erbschaftssteuer selbst befreit sind.

Bis wann muss ich ein Erbe ausschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate. Im Kanton Solothurn läuft sie ab der ersten Erbenverhandlung beim Erbschaftsamt. Findet keine Erbenverhandlung statt, beginnt sie für gesetzliche Erbinnen und Erben (z. B. Ehepartner, Kinder) ab Kenntnis vom Tod und für im Testament eingesetzte Erbinnen und Erben ab Erhalt der amtlichen Mitteilung (Art. 567 ZGB). Die Ausschlagung ist kostenlos.

Die Aufgaben, die in der ganzen Schweiz gleich gelten, stehen in der Todesfall-Checkliste.

Nächster Schritt

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Fünf kurze Fragen zu Beziehung, Zivilstand, Testament, Wohnsituation und Kindern – der Kanton Solothurn ist schon gewählt. Ihre Aufgaben in der richtigen Reihenfolge, mit Behörde und Frist.

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