Was jetzt zuerst?
- Arzt verständigen, Todesbescheinigung ausstellen lassen
- Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeorts melden
- Bestattung organisieren
Diese Seite begleitet Sie durch die Aufgaben nach einem Todesfall im Kanton Tessin – in der zeitlichen Reihenfolge, wie sie üblicherweise anfallen. Im Kanton Tessin ist durchgehend die Pretura distrettuale (Bezirksgericht) für Testamentseröffnung, Erbausschlagung und Erbbescheinigung zuständig. Bei der Erbschaftssteuer sind Ehegatten, Vorfahren und direkte Nachkommen vollständig befreit; seit der Reform per 1.1.2024 profitieren auch Konkubinatspartner/innen von einer deutlich tieferen Steuerklasse.
Checkliste für Tessin erstellen Fünf weitere Fragen, der Kanton ist schon gewählt.
Auf dieser Seite
Die ersten 48 Stunden
- Arzt verständigen, Todesbescheinigung ausstellen lassen
Bei einem Todesfall im Spital oder Heim meldet die Institution in der Regel automatisch. Bei einem Todesfall zu Hause: Arzt beiziehen und ärztliche Todesbescheinigung (umgangssprachlich auch Totenschein oder Todesschein genannt) besorgen.
Frist: innert zwei Tagen
- Todesfall dem Zivilstandsamt des Sterbeorts melden
Massgebend ist das Zivilstandsamt am Sterbeort, nicht am Wohnort der verstorbenen Person. Nach der Registrierung stellt das Zivilstandsamt auf Anfrage die Todesurkunde aus (umgangssprachlich auch Sterbeurkunde genannt) – das amtliche Gegenstück zur Geburtsurkunde, oft benötigt für Bank, Versicherung oder Pensionskasse.
Frist: innert zwei Tagen
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Bestattungskosten im Kanton Tessin
Bestattung organisierenFragen Sie zuerst bei der Gemeinde des letzten Wohnorts nach, ob diese die Grundbestattung ganz oder teilweise übernimmt – das ist oft der Fall, wird von privaten Bestattungsunternehmen aber selten von sich aus erwähnt. Erst danach das Bestattungsinstitut beauftragen. Bestattet werden darf erst, wenn der Tod dem Zivilstandsamt gemeldet ist (Art. 36 Zivilstandsverordnung).
Erste Woche
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AHV und Pensionskasse im Kanton Tessin
AHV-Ausgleichskasse benachrichtigenMeldung an die zuletzt zuständige Ausgleichskasse, falls eine Rente bezogen wurde oder laufende Beiträge bestanden.
Frist: so bald wie möglich
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Testament einreichen im Kanton Tessin
Testament der zuständigen Stelle einreichen, falls vorhandenWer im Besitz eines Testaments oder Erbvertrags ist, muss dieses unverzüglich einreichen – auch wenn es ungültig erscheint. Zuständig ist im Kanton Tessin die Pretura distrettuale (Bezirksgericht); die Errichtung öffentlicher Testamente sowie deren Aufbewahrung erfolgen beim Notar (Notaio).
Frist: unverzüglich
Monat 1 bis 3
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Erbausschlagung im Kanton Tessin
Erbausschlagung prüfenPrüfen Sie, ob Sie die Erbschaft annehmen, ausschlagen oder ein öffentliches Inventar verlangen. Zuständig ist im Kanton Tessin ebenfalls die Pretura distrettuale (Bezirksgericht).
Frist: 3 Monate ab Kenntnis vom Tod; für im Testament eingesetzte Erben ab amtlicher Mitteilung (Art. 567 ZGB)
- Hinterlassenenrente beantragen, falls anspruchsberechtigt
Formular "Anmeldung für eine Hinterlassenenrente" bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse einreichen, sofern Anspruch besteht (z. B. als Ehepartner/in oder Kind).
Frist: möglichst rasch; maximal 12 Monate rückwirkend auszahlbar
Laufend
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Erbbescheinigung im Kanton Tessin
Erbbescheinigung beantragenBei der Pretura distrettuale (Bezirksgericht) beantragen.
Frist: frühestens 1 Monat nach Mitteilung an die Beteiligten bzw. nach Ablauf der Ausschlagungsfrist
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Bankkonto nach dem Tod im Kanton Tessin
Bankkonten und Depots meldenBank informieren und Erbbescheinigung zur Freigabe der Konten und Depots vorlegen, sobald diese vorliegt.
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Steuererklärung und Erbschaftssteuer im Kanton Tessin
Erbschaftssteuer prüfenEhegatten, eingetragene Partner sowie Vorfahren und direkte Nachkommen sind befreit; für alle übrigen werden die ersten CHF 10'000 pro Jahr und Begünstigtem nicht besteuert. Seit der Reform per 1.1.2024 gilt ein neues, vierstufiges System von 15,5 % (u. a. Geschwister, Stiefkinder, Konkubinatspartner/innen) bis 35 % (übrige, nicht verwandte Personen) – der frühere Höchstsatz von 41 % wurde gesenkt.
Zuständige Behörden im Kanton Tessin
| Zuständig für | Behörde | Adresse |
|---|---|---|
| Erbbescheinigung | Pretura distrettuale (Bezirksgericht) des letzten Wohnsitzes Art. 559 ZGB; Art. 86a Abs. 1 lit. c LAC | |
| Testamentseröffnung | Pretura distrettuale (Bezirksgericht). Die Errichtung öffentlicher Testamente sowie deren Aufbewahrung erfolgen beim Notar (Notaio). Art. 556 ZGB; Art. 81 f. LAC | |
| Ausschlagung | Pretura distrettuale (Bezirksgericht) Art. 567 ZGB; Art. 86a Abs. 1 lit. d LAC | |
| Sicherungsmassnahmen | Pretura distrettuale (Siegelung) Art. 551 f. ZGB; Art. 86a Abs. 1 lit. b und Art. 87a LAC | |
| KESB-Meldung | Autorità regionale di protezione (ARP, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) am Wohnsitz der betroffenen Person (16 ARP im Kanton) Art. 390 ff. ZGB | Übersicht der 16 Autorità regionali di protezione im Kanton Tessin |
Kantonale Besonderheiten
- Erbschaftssteuer
Ehegatten, eingetragene Partner sowie Vorfahren und Nachkommen in direkter Linie (einschliesslich Adoptierte) sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit (Art. 154 Abs. 1 lit. f LT). Für alle übrigen Personen werden die ersten CHF 10'000 netto pro Jahr und pro Begünstigtem von einer einzelnen erblassenden bzw. schenkenden Person nicht besteuert (Art. 155 Abs. 2 LT). Der Steuersatz folgt aus einem progressiven Basistarif (5,95 % bis 17,85 %), der je nach Verwandtschaftsgrad mit einem Koeffizienten multipliziert und auf einen Höchstsatz begrenzt wird (Art. 164 LT, Reform per 1. Januar 2024): Grad 1 (Koeffizient 1,0, Höchstsatz 15,5 %): Geschwister, Stiefkinder und deren Kinder, Konkubinatspartner/innen und deren Kinder sowie «affiliati e affidatari» (Pflegekinder bzw. Pflegefamilien; im Gesetz nicht definiert); Grad 2 (1,3, Höchstsatz 18,5 %): Stiefgeschwister («fratellastri e sorellastre»), Neffen und Nichten, Enkel des Konkubinatspartners; Grad 3 (1,8, Höchstsatz 27 %): Onkel und Tanten, Grossneffen und Grossnichten, Cousins und Cousinen ersten Grades, Schwiegersohn und Schwiegertochter, Stiefeltern; Grad 4 (3,0, Höchstsatz 35 %): übrige Verwandte, übrige Verschwägerte und nicht verwandte Personen. Bis Ende 2023 betrug der Höchstsatz für Nichtverwandte 41 %.
Quellen
- ch.ch – Todesfall-Checkliste
- ti.ch – Steuergesetz (Legge tributaria), Art. 154, 155, 164
- Kanton Tessin – Legge di applicazione e complemento del Codice civile svizzero (LAC), Art. 81 f. Pubblicazione, Art. 86a Competenze del pretore, Art. 87a Sigilli
- ti.ch – Imposta di successione (Divisione delle contribuzioni)
- ESTV/SSK – Dossier Steuerinformationen: Erbschafts- und Schenkungssteuern (Stand 1.1.2025), Tabelle 6.2
- Amministrazione fiscale cantonale Ticino – Circolare N. 3/2009, Modalità d'imposizione delle liquidazioni in capitale, Art. 38 LT
- Kanton Tessin - Legge di applicazione della legge federale concernente le prestazioni complementari all'AVS/AI (LaLPC, RL 360), Art. 3a
- Kanton Tessin – Verwaltungsgericht, Urteil 80.2023.104 vom 28.05.2024 (Definition des Konkubinatspartners)
Häufige Fragen
Sind Konkubinatspartner/innen im Kanton Tessin von der Erbschaftssteuer befreit?
Nicht befreit, aber seit der Reform per 1.1.2024 deutlich begünstigt: Konkubinatspartner/innen gehören zum günstigsten Verwandtschaftsgrad (Koeffizient 1,0, Höchstsatz 15,5 %) – wie Geschwister und Stiefkinder – statt zuvor mit bis zu 41 % als 'nicht verwandte Person' besteuert zu werden.
Bis wann muss ich ein Erbe ausschlagen?
Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate. Für gesetzliche Erbinnen und Erben (z. B. Ehepartner, Kinder) beginnt sie, sobald sie vom Tod erfahren – auch wenn ein Testament vorliegt. Für im Testament eingesetzte Erbinnen und Erben beginnt sie erst mit der amtlichen Mitteilung (Art. 567 ZGB). Diese Frist gilt schweizweit.
Die Aufgaben, die in der ganzen Schweiz gleich gelten, stehen in der Todesfall-Checkliste.
Nächster Schritt
Persönliche Checkliste für Ihre Situation erstellen
Fünf kurze Fragen zu Beziehung, Zivilstand, Testament, Wohnsituation und Kindern – der Kanton Tessin ist schon gewählt. Ihre Aufgaben in der richtigen Reihenfolge, mit Behörde und Frist.
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